Die Sicherheit von Kreditkarten ist im Vergleich zu anderen Zahlungsmitteln als recht sicher zu beurteilen. Gerade wenn man bei der Benutzung einige grundlegende Richtlinien beachtet, lässt sich die Kreditkarten Sicherheit immens steigern.
Gerade durch oft hohe Zahlungslimits im vierstelligen Bereich sind Kreditkarten ein beliebtes Ziel von Betrügern. Im täglichen Zahlungsverkehr in Geschäften, Restaurants und anderen stationären Kassen-Terminals lässt sich die Kreditkarten-Sicherheit aber alleine schon dadurch immens steigern, wenn man den Zahlungsvorgang im Auge behält. Auch wenn Missbrauch die verschwindend geringe Ausnahme darstellt, sollte man das Ladenpersonal nie unbeobachtet lassen, wenn die Kreditkarte aus der Hand gegeben wird. Auf diese Art und Weise lässt sich das simple Abschreiben wichtiger Daten oder gar das Kopieren der Karte wirksam vermeiden.
Vorsicht beim Online-Einsatz
Gerade beim Bezahlen im Internet ist – wie bei anderen Zahlungsmitteln auch – die Sicherheit von Kreditkarten bedroht. Umso wichtiger ist es, die eigene Kreditkarte nur bei sicheren Online-Shops einzusetzen. Es ist sehr anzuraten, den jeweiligen Online-Shop auf die Existenz bekannter Gütesiegel wie beispielsweise Trusted Shops zu prüfen. Ist ein entsprechendes Prüfzertifikat vorhanden und überprüfbar, stellt dies ein nachhaltiges Vertrauensvotum für den verlinkten Online-Shop dar.
Gerade für den Einsatz im Internet hat sich das vergleichsweise neue 3D-Legitimierungsverfahren zu Steigerung der Kreditkarten Sicherheit etabliert. Neben der bloßen Angabe der Kreditkartendaten wird hierbei für den endgültigen Zahlungsvorgang zusätzlich die Eingabe eines Passworts verlangt. Hierdurch ist die Sicherheit von Kreditkarten auch bei voriger Ausspähung der auf der Karte eingestanzten Inhaberdaten gewährleistet.
Es sollte sich auch niemand verleiten lassen, auf mehr oder weniger dubiose E-Mail, die vermeintlich vom eigenen Kreditkarteninstitut stammen zu reagieren. Solche Mails sollen in jedem Fall die Kreditkarten Sicherheit unterminieren und wertvolle Daten ausspähen. Renommierte Kreditkarteninstitute fragen niemals per Mail nach Nutzer- oder Authentifizierungsdaten.
Prüfen der Abrechnung
Zum Standard-Prozedere eines jeden Kreditkarten-Nutzers sollte die regelmäßige Prüfung der meist monatlichen Abrechnung gehören. So lassen sich Missbrauchsversuche zumindest im Nachhinein identifizieren und eine Rückbuchung zu Unrecht eingezogener Beträge erwirken. Hierfür steht je nach Hausbank und Kreditkarteninstitut eine Frist von 6-8 Wochen zur Verfügung. Diese Frist stellt gerade im Vergleich zur herkömmlichen Banküberweisung einen immensen Vorteil der Sicherheit von Kreditkarten dar.
Abhebungen mit PIN-Code
Bei den meisten Kreditkarten ist neben der eigentlichen Kreditkartenfunktion auch eine Abhebung von Bargeld an normalen Geldautomaten per Authentifizierung mit PIN-Code möglich. Insofern ist zur Kreditkarten Sicherheit dieselbe Verhaltensmaßgabe wie für EC-Karten angebracht: Optimalerweise schreibt man den PIN-Code niemals auf und wenn doch, bewahrt man diesen getrennt von der Karte auf. Auch am Geldautomaten selbst sollte man darauf achten, dass keine mehr oder weniger versteckten Aufsätze an diesem angebracht sind, Daten auch sonst nicht ausgespäht werden können und dass Gaunerbanden nicht ablenken, um so den Abhebevorgang zu manipulieren oder schlichtweg Diebstahl zu begehen.
Vorgehen für den schlimmsten Fall
Entsteht trotz aller Sicherheitsmaßnahmen ein Schadensfall, sollte man zur weiteren Vorbeugung und Sicherung der Kreditkarten Sicherheit diese umgehend sperren lassen, um weiteren Missbrauch auszuschließen. Hierfür sollte man sich die Kontaktdaten des Kreditkarteninstituts stets griffbereit notieren, um im Extremfall umgehend reagieren zu können.
Wer seine Ausgaben gut im Griff hat und auf absehbare Zeit keine größeren Ausgaben per Kreditkarte tätigen will, der kann die eigene Sicherheit sehr effizient dadurch steigern, dass er bei seinem Kreditkarteninstitut das monatliche Limit auf ein Minimum reduzieren lässt. Hierdurch lässt sich auch bei einem Schadensfall, bei dem man auf dem Schaden „sitzen bleibt“, der monetäre Ausfall zumindest begrenzen.